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Update Schließen des Aufstelldaches beschädigt Dach und Plane


Characea

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Und Du tust gut daran.

Gäbe es nämlich tatsächlich ein „Im Namen des Volkes“ gesprochenes Urteil, Nichts würde den TS hindern, hier den Namen des Gerichts, das Verkündungsdatum und die Geschäftsnummer zu posten. Dann könnte jeder, der Interesse hat, beim Gericht gegen einen kleinen Kostenbeitrag eine Kopie erhalten. Ja, es spräche nicht einmal Etwas dagegen, wenn er hier eine Kopie des Urteil postet -natürlich anonymisiert durch Schwärzung der Parteien und gegebenenfalls nach Rücksprache mit seinem Prozessbevollmächtigten-.

Urteile sind öffentlich und nicht urheberrechtlich geschützt. Zu wahren sind allein die Persönlichkeitsrechte der Parteien.

Dass der TS trotz mehrfacher Bitten dennoch lieber von konkreten Angaben absieht, lässt mich vermuten, dass sich vielmehr Folgendes ereignet hat:

Es ist das passiert, was eigentlich immer passiert, wenn Kunde auf Konzern, ein unglückliches Gutachten auf ein mit wenig technischem Sachverstand beschlagenes Gericht trifft.

In der auf die Erstellung des Gutachtens folgenden mündlichen Verhandlung teilt das Gericht seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage mit, es teilt mit, welches Urteil es sich zum Stand des Verfahrens gebildet hat. Aber -wohlgemerkt- es erlässt noch kein Urteil, es teil nur seine Einschätzung mit.

Genau jetzt schlägt die Stunde der Konzernanwälte. Sie bieten einen Vergleich an. Der Konzern erklärt sich bereit, den Anspruch des Klägers zu erfüllen und alle Kosten des Verfahrens, vor allem die dem Kläger entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Natürlich stimmen alle zu.

Warum auch nicht. Das Gericht ist zufrieden, dass ihm die Mühsal einer Urteilsabfassung abgenommen wird. Der klagende Kunde erhält das, wovon er meint, dass es ihm zusteht und entgeht dem Risiko, dass es sich das Gericht womöglich doch noch anders überlegt, dass die nächste Instanz zu einer völlig anderen Beurteilung kommen könnte.

Der tatsächliche Gewinner aber ist: der Konzern. Gezahlt wird ein eher geringfügiger Betrag und dafür erhält er etwas weit Wertvolleres, nämlich dass gerade kein Urteil erlassen wird. Es wird kein Urteil geben, das ihn bindet, erst recht dann, wäre es gar durch eine höhere Instanz bestätigt. Kein Urteil das allgemein bekannt gemacht werden könnte und in anderen Verfahren mit gleichem oder ähnlichem Sachverhalt gegen ihn verwendet werden könnte.

Dafür allein lohnt es, Etwas zu zahlen.

Ein verkündetes Urteil erwächst in allgemeiner Rechtskraft, ein Vergleich -und sei er vordergründig noch so mies- entfaltet seine Wirkung allein und ausschließlich zwischen den Parteien. Niemand sonst kann sich hierauf berufen!

Ach, und das Gutachten? Tja, das ist auf Veranlassung des Gerichts in dem durch Vergleich abgeschlossenen Rechtsstreit erstellt. Es verschwindet mit der Gerichtsakte auf Nimmerwiedersehen im Archiv. Es ist vor allem, anders als ein Gerichtsurteil, urheberrechtlich geschützt und nur dem Gericht und den Parteien zugänglich. Veröffentlichen darf man es nicht, es sei denn, alle Beteiligten stimmten zu. Und warum sollten sie dies tun? Der Konzern ist heilfroh, das das Gutachten im Archiv verschimmelt, der Gutachter freut sich, dass er oder ein Kollege im nächsten ähnlichen Fall erneut beauftragt wird.

Vielleicht irre ich mich, vielleicht ist mein gemutmaßtes Szenario völlig falsch. Deshalb erlaube ich mir, Dir, Tom zu widersprechen. Dem TS sei doch bitte die Möglichkeit eröffnet, mich zu widerlegen und hier den von masoze erbetenen Einzeiler zu posten.

Irre ich mich nicht, dann sei Jens sein persönlicher Erfolg von Herzen gegönnt. Aufwand und Nerven genug wird es ihn gekostet haben.

Nur eins möge er dann bitte unterlassen: Den Eindruck zu vermitteln, er habe Irgendetwas für die CalifahrerInnen im Allgemeinen, das Caliboard im Besonderen bewirkt und erreicht. Das hätte er dann nämlich gerade nicht.

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Elmar

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  • 2 Monate später...
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Auch ich hatte diese Probleme, Fahrzeug, damals 4 Monate alt, steht gerade neben uns Haus, kein Wind, Fahrertür und Schiebetür geöffnet. Dach nach unten: Tuch zwischen die Scheren.

 

Nach meine VW Dealer gefahren: eigene Schuld, habe nicht rundum gesehen. Viele Email geschickt nach Belgische Importeur und nach VWN, man bleibt dabei, eigene Schuld aber wo steht das geschrieben das man rundum sehen muss?

Auch in diese Film van VW seht keiner rund!

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Vor einige Monaten war hier ein Bericht von Jens (Characea). Ich verstehe nicht alles von die Diskussion in Deutsch weil ich in Belgien wohne, aber ich habe das wichtigste aus die Berichte geholt und das ist; er hat das Problem nach das Amtsgericht gebracht und das er Recht bekommen hat.

 

Das war für mir Interessant und ich habe Kontakt mit Jens gesucht, er hat mir sehr nett das Urteil von das Amtsgericht von München zu geschickt und in eine Mail geschrieben das er es sehr bedauert das er auf Caliboard nichts mehr schreiben darf.

 

Heute habe ich wieder ein Mail geschickt an die Belgische Importeur mit die Mitteilung dass es ein Gerichtsurteil gibt wo steht das die Betriebsanleitung von Volkswagen nichts erwähnt wie ein Kontrolle von aussen durchzuführen muss.

Jetzt abwarten.

 

Wim

 

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Hi Wim,

 

also ich bin sehr interessiert was bei Dir jetzt weiter passiert, wäre nett wenn Du das weiter schildern würdest !

Vielleicht bringt das neben dem ganzen Gedöns in den obigen Beiträgen das Thema um das es hier geht in der Sache wieder ein bisschen weiter.

Zur Erinnerung: Das Thema war: Gibt/gab es einen (einklagbaren) Mangel am Aufstelldach in der Form, dass der Stoff bei normaler, anleitungsgerechter Bedienung unter Umständen eingeklemmt werden kann und so Schaden nehmen kann ?

 

Viele Grüße

Thomas

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  • 1 Monat später...

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Hallo Wim,

 

 

gibt es hier schon einen neuen Status?

 

vielen Dank + Grüsse

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Wieder habe ich ein Antwort von der Belgische Importeur ( d'Ieteren) bekommen mit der Bewehrung das man mir die ganze Dachbedienung genau ausgelegt hat. Leider ist das nicht so passiert, man hat nür gesprochen über das kontrollieren des Dachtuch, aber keine Handlung dabei gemacht und was ich genau kontrollieren muss.

d'Ieteren wollt mich einfach nicht glauben und meine VW-dealer kann nichts tun gegen d'Ieteren (sagt er).

Ich habe das Problem auch nach VW Nutzfahrzeuge geschickt, aber die schreiben mir das nur d'Ieteren diese Problem lösen kan.

 

Die Ursprung der Sache ist, das mann in Belgien bei jeder VW-dealer ein California kaufen kann und es gibt VW-dealer der nur selten diese Modell verkaufen und dann bekommt man ein sehr schlechtes Erklärung des Fahrzeuges und das ist sicher bei der California wichtig.

 

Grüssen,

 

Wim

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Haloo Zusammen,

 

mein Cali comfortline Edition kommt ja noch aber irgendwie beschäftigt mivh das Thema schon sehr.

 

Was sagt Ihr zu dem folgenden Produkt, was ich sehr interessant finde!!

 

 

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Grüsse

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Moin,

 

sowas haben hier einige, allerdings von einem Boarder selber gezimmert. Ich hab´s übrigens auch.

 

Das könnte Tom auch in seinem Shop aufnehmen. ;)

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Danke für die Info!! Ich denke halt das es so schon sicherer ist:)

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Hallo Nightmeet,

 

ich habe das genannte Teil von calitop seit Juni im Einsatz, funktioniert perfekt, keine Gefahr mehr das Dach einzuklemmen.

 

viele Grüße

 

Wilhelm

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Moin Moin,

 

vielen Dank für die Information weil das beruhigt mich sehr. Hast Du die Gummileine ständig um das Dach gespannt oder nur bei bedarf?

 

Grüße

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Ich habe sie immer dran, im geschlossenem Zustand ist sie ja kaum belastet.

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Ich denke so mach ich das dann auch:)

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Ich habe dir Gummischnur nun eine Weile spazieren gefahren. Heute beim allgemeinen Rundumcheck habe ich sie montiert.

Muss sagen Perfekt.

Wie lang lasst ihr das Seil am Verschluss überstehen ohne das es beim Dach runterfahren rumrutscht?

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Hallo Pascal,

Meins war relativ knapp geschnitten, ich habe es nur 2-3cm überstehend angebracht, so ist es perfekt und es rutscht auch nicht.

 

Viele Grüße

Wilhelm

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