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T6 Auslieferstop?


Tilfred

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Wenn das so einfach wäre müssten nur alle Coast und Ozean auf WOMO umschreiben und gut ist es?

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Das Rad dreht sich weiter. VW-Chef Müller plädiert nun selbst dafür die Dieselsubvention abzuschaffen:

 

"Plädieren Sie für ein Auslaufen oder gar ein Ende der begünstigten Diesel-Besteuerung?

Müller: Die Autoindustrie sollte diese Diskussion jedenfalls proaktiv mit der Politik führen. Mein Punkt ist: Wie fördern wir den technologischen Wandel, also den Systemwechsel zur E-Mobilität? Abstriche bei den Diesel-Subventionen, dafür Anreize für Elektroautos, wären jedenfalls das richtige Signal. Das würden wir aushalten, ohne gleich Existenzängste haben zu müssen."

 

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> FAZ

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Das ist jetzt die Frage, ob sich dem Umschreiben auf WoMo auch die Emissionsproblematik verändert.

Die Gewichtsbesteuerung ist schon mal da.

Zur Verifizierung wäre jetzt ein zweiter Fahrzeugschein mit der analogen Situation nicht schlecht.

Knox16 ?

Fehlerhafte Fahrzeugscheine beim Umschreiben von PKW auf WoMo gab es um die Jahrtausendwende reihenweise.

Damals wurden die T4 MV flächendeckend auf WoMo umgeschrieben - wegen der Steuer. ;)

 

 

Vor etwaigen Umschreibe-Aktionen genau nachfragen - beim TÜV, ü. ä. .

Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

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Ja, kann er :)

 

Da steht weder M1 noch N1, sondern 21. Das steht für Wohnmobil.

Nach StVZO Anhang XXIX ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M, aber halt mit besonderer Zweckbestimmung.

Ich denke, es gelten weiterhin die PKW-Werte. Denn es steht ja noch die gleiche Typzulassung drin. Und das dürfte die PKW-Genehmigung sein.

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Müsste man prüfen.

Weil - ehemals - gab es die 2,8t Regel (zulässiges Gesamtgewicht).

Unter 2,8 t war das WoMo ein PKW, mit entsprechender Emission + Plakettenfarbenwechsel (ROT->GRÜN). Hubraumbesteuerung (T6) 340.- €

Über 2,8 t war das WoMo ein LKW, mit entsprechender Emission + anderer Plakettenfarbenwechsel (ROT->GELB). Gewichtsbesteuerung (T6) = 220.- €

 

Die Zeile 14 ändert sich nicht, aber J müsste sich ändern.

 

Jeder T5-T6-Cali liegt über 2,8 t, falls es diese Regel noch gibt, dann wäre er ein LKW. Würde auch die Steuerzahlung aussagen.

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Möglicherweise steht hier die Antwort:

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Ich verstehe nicht, warum es für ein und dasselbe Fahrzeug (VW T6) zwei verschiedene Grenzwerte (80 / 125 mg) gibt, ja nachdem, was mit dem Auto transportiert wird.

Versucht uns die Politik hier einzureden, dass die Gefährlichkeit von Autoabgasen davon abhängt, was das Fahrzeug für eine Verwendung hat?

 

Walter

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Der T4 konnte noch 4 Fahrzeugklassen bedienen:

PKW

WoMo, leicht

LKW

WoMo, schwer

 

Der T5 / T6 kann offensichtlich nur noch drei Fahrzeugklassen bedienen:

PKW

WoMo, leicht

LKW

 

Je nach Ausstattung, Zuladung, Anzahl Sitze, Gewichte, ...... gab es immer zwei Einstufungen: PKW und LKW

Entsprechend gab es auch immer zwei Schlüsselnummern parallel, deshalb gibt es in T4-Foren z. B. die Frage: 0427 oder 0633 ?

Diese Vorgehensweise hat sich in den T5 / T6 -Foren verloren. Obwohl es hier auch (neue Nomenklatur) M1 bzw. N1 gibt.

War ja auch bisher kein Bedarf.

 

Der VW-Bus war schon immer ein Multifunktionsfahrzeug. ;)

Aber der Motor, der Abgasausstoß - der war immer gleich, wird nur unterschiedlich bewertet.

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Hallo Klaus,

 

genau diese "Bewertung" ist ja der Fehler im System.

 

Der Gesetzgeber sagt, du bist ein böses NOx Molekül, weil du kommst von einem VW T6 mit PKW Zulassung,

und du bist ein weniger böses NOx Molekül, weil du kommst von dem gleichen Fahrzeug und dem gleichen Motor aber mit LKW Zulassung.

 

Die Fahrzeughersteller, die solche Autos bauen, haben es natürlich auch nicht leicht.

Der Motor muss beide Grenzwerte unterschreiten können, aber im als LKW bestellten muss er dann so eingestellt werden,

dass er 50% mehr von den weniger bösen Molekülen rausbläst, damit er in Summe wieder gleich böse ist.

 

Manchmal habe ich echt das Gefühl, die verarschen uns alle.

Vermutlich wäre es gar nicht so schwierig, einen Dieselmotor zu bauen, der sämtliche Grenzwerte bei weitem unterbietet.

Aber das verlangt ja niemand, und daher wird es auch nicht gemacht.

 

Walter

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Hi zusammen:

 

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Also, ich weiß ja nicht...

 

 

 

Ja, genau: wer wohnt in Köln am Rhein? Dann macht Euch über die Fahrzeuge keine Gedanken. Warum? Fahren da Kontainerschiffe? Mal Vergleichszahlen: seit 1990 sind die Stickoxide im deutschen Straßenverkehr um mehr als 70% gesunken, obwohl sich das Verkehrsaufkommen verdoppelt hat. Es gab auch mal den Vergleich, dass 15 der größten Schiffe mehr Schwefeloxide ausstoßen als 760 Millionen Fahrzeuge. Einiges davon gilt heute noch. Auch interessant: allein durch die Silvesterknallerei in ein paar Wochen werden etwa 15% des jährlichen Feinstaubaufkommens in die Luft geblasen. Also, einfach immer auf die Fahrzeuge eindreschen, ist mir zu kurz gedacht.

 

 

 

Noch ein Gedanke: beim T5 waren die 4MOTION grundsätzlich als Womo zugelassen. Ist das beim T6 anders?

 

Viele Grüße, Mudie


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Noch ein Gedanke: beim T5 waren die 4MOTION grundsätzlich als Womo zugelassen. Ist das beim T6 anders?

 

Viele Grüße, Mudie

 

 

Mein T6 4Motion (EZ 8/2016) ist als PKW zugelassen.

 

Gruss

ansgar

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Hallo,

 

Mein T5.1 4mo auch.

 

Das war, glaube ich, nur irgendwann beim T5.2 mal anders.

 

Gruss,

 

Stephan

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Beim T6 kann grundsätzlich gewählt werden zwischen Wohnmobil (Standard) oder PKW-Zulassung (muss dann ausgewählt werden). Mein T6 4Motion ist auch ein PKW.

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