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Garantie, Service, Kulanz ,Leihwagen, bei Neufahrzeugen, Fristen und Kilometer ?


Großfamilienvater

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wenn man sich einen neuen T6 kauft, kommt man erst mal nicht drauf, aber....

Ich spreche so manchesmal Fahrer/innen dieser neuen T6-Serie (auch t5) an und frage nach Zufriedenheit und was gefällt und was nicht und ob alles in Ordnung ist und da haben mir 2 von aktuellen Werkstattproblemen berichtet und wegen ständiger angefallener Störungen innerhalb der Garantiefrist in die Werkstatt mussten und Garantie heisst wohl nicht unbedingt Garantie, weil sie sich an bestimmten Kostenpositionen beteiligen sollten etc. etc.

Klage hat auch einer darüber geführt, daß zwar die Werkstatt die Störungen beseitigt hat, aber er hat keinen Ersatzwagen bekommen und ansonsten war er so mit dem Service und Betreuung -trotz verlängerter bezahlter Garantiezeit- nicht so recht zufrieden und meinte, man solle bei der Garantieverlängerung

darauf bestehen,

 

dass für den Fall der Störung kostenfrei ein Leihwagen in etwa gleichwertig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll,

 

dass Garantie hiesse, dass alle (ausser Verschleißteile) Kosten der Störungsbeseitigung nicht bezahlt werden müssten

 

dass Garantie hiesse, sollte eine Störung nicht beseitigt werden können oder ein Motorwechsel bei ...........KM anfallen, weil.......man eher auf einen neuen Wagen bestehen solle...

Also er hat mir noch einiges berichtet, habe das aber vergessen, weil ich technisch nicht so versiert bin, aber was sollte man mit dem VW - Händler wirklich in den Garantieverlängerungsvertrag reinschreiben, dass man nicht hinterher auf die Nase fällt.... und was kostet sowas ?

 

Für ein paar Tipps wär ich dankbar... interessiert andere vielleicht auch...

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  • Großfamilienvater

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  • Zaesch

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Wenn es um Garantieverlägerung geht ist nicht dein Händler sondern der VVD dein Vertragspartner und Garantiegeber.

 

Die Bedingungen und Kosten kannst du

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einsehen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der VVD individuelle Vertragsbedingungen mit sich vereinbaren lässt.

 

Gruß Markus

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Sorry, ich kapiere nicht, was Du mit dem Beitrag / Thread aussagen möchtest...?

 

Und das liegt hoffentlich nicht am Bier und Fussballkucken...

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es ging mir um die Frage, sollten Garantiefälle eintreten, stellt das reparierende Autohaus für den Zeitraum der Reparatur/Mängelbeseitigung einen Leihwagen ?

Gibt es, wenn man eine Garantieverlängerung abschliesst, Besonderheiten oder Ergänzungen, die wichtig sind und auf die man bestehen sollte ?

 

Vor wenigen Wochen lernte ich Jemanden vor dem Büro kennen, der einen T5 fuhr und ich sprach ihn an und fragte nach seiner Zufriedenheit mit dem Auto.

Er hat mir erklärt, T5 hatte ca. 45.000 KM dass es eine Reihe von Problemen gäbe und er (auch Familienvater) das Auto wegen Gewährleistung mehr in der Werkstatt wäre als er das Auto fahren kann und sich darüber ärgerte, nicht Jedesmal einen kostenfreien Leihwagen erhielt.

Das war ihm, weil er mit seiner Familie am WE gern unterwegs ist , wichtig und er meinte, wenn er nochmal einen Garantieverlängerungsvertrag abschließt würde er darauf bestehen, für den Gewährleistungs/Garantiefall hinzukommt, dass ein vergleichbarer Leihwagen bereitgestellt werden muss.

Und es wären im Gewährleistungsfalle/Garantiefalle auch einige Positionen ausgenommen, die wichtig wären, und die er jetzt selbst bezahlen müssse.

 

Ich weiss nur noch,das war der Inhaber von Rank Xerox aus Hannover, der ist garnicht gut auf VW zu sprechen...deshalb meine Nachfrage, worauf man bei Garantieverlängerungsvertrag achten sollte.

Nur einen Vertrag vorgelegt erhalten und unterschreiben,...das ist bei mir relativ selten, ich ergänze meist handschriftlich das, was der Verkäufer zusichert...auf Nachfrage...

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Hallo Großfamilienvater,

 

das klingt ja spannend…zuerst einmal unterscheidet man Gewährleistung und Garantie. Meines Wissens wird in keinem Fall ein Leihwagen zugesichert. Einen Leihwagen erhält man gegebenenfalls höchstens aus Kulanz.

Anders verhält es sich mit der Mobilitätsgarantie: wenn hier alle Kriterien erfüllt sind, dann hat man Anspruch auf einen Leihwagen.

Die Teile, die von der Garantie/Garantieverlängerung abgedeckt sind kannst du den Bedingungen entnehmen. Für eigenes Verschulden, Marderbiss, oder ähnliches steht sicher nicht die Garantie gerade. In allen von der Garantie abgedeckten Fällen würde ich entsprechend der Garantiebedingungen auf kostenlose Behebung bestehen. Vielleicht muss man da beim einen oder anderen Freundlichen etwas beharrlicher sein.

Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach so, dass die Stimmen der wenigen unzufriedenen meist viel lauter sind als die der vielen zufriedenen Kunden. Kaum einer schreibt: "Oh toll, mein Auto fährt noch…"

 

Viel Glück und viel Spaß beim Aushandeln der individuellen Garantiebedingungen für deinen T5/T6, 😉

 

Zaesch

 

 

 

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